Viele Persönlichkeiten. Zwei Standorte. Eine BO.

BAföG

Die für die Hochschule Bochum zuständige Bearbeitungs- und Beratungsstelle ist das AKAFÖ.

Ihren BAföG-Antrag stellen Sie bitte dort.


Bearbeitungszeit

Beachten Sie bitte, dass die Bearbeitungszeiten für BAföG-Anträge aufgrund der Neuerungen in Folge der BAföG-Novellen sowie aufgrund des stockenden Digitalisierungsprozesses teilweise gestiegen sind. Einen Bericht dazu finden Sie hier:

Erhöhte Bearbeitungsdauer BAföG

Hilfreich für eine zügige Bearbeitung ist, den Antrag direkt möglichst vollständig einzureichen. Trotzdem sollten Sie sich auf eine Wartezeit einstellen, bis im Falle eines BAföG-Anspruchs die erste Überweisung eintrifft.

Sollten Sie bei Rückfragen zu Ihrem Antrag Schwierigkeiten mit der Erreichbarkeit haben, können Sie per eMail unter Angabe Ihrer Fragen, Ihres Namens, einer Rückrufnummer, ggf. Ihrer Förderungsnummer und eines passenden Zeitraums einen Rückruf erbitten. Die Kontaktdaten hierzu finden Sie auf der Seite des BAföG-Amtes.


Wenn es Ihnen und / oder Ihren Eltern nicht möglich ist, Ihr Studium komplett mit eigenen Mitteln zu finanzieren, haben Sie als Studierende*r Anspruch auf staatliche Unterstützung. Diese wird nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz, kurz BAföG, bewilligt und sorgt für mehr Gerechtigkeit innerhalb unserer Bildungslandschaft. Unabhängig von Herkunft oder wirtschaftlicher Lage sollen junge Erwachsene die Möglichkeit haben, eine ihrer Eignung und Neigung entsprechende Ausbildung zu absolvieren.

Hier finden Sie unser kurzes Erklär-Video zum Thema BAföG. Wenn Sie weitere Fragen haben, sprechen Sie uns gerne direkt an.

Voraussetzungen
  • Erststudium
  • deutsche Staatsangehörigkeit oder Aufenthaltstitel entsprechend BAföG § 8
  • unterhalb der Altersgrenze (bei Antritt des Bachelor-Studiums nicht älter als 45 Jahre)

Antragstellung

Um BAföG zu erhalten, muss ein BAföG-Antrag gestellt werden. Die notwendigen Antragsformulare erhalten Sie hier.

Den Antrag stellen Sie am besten direkt nach der Einschreibung, da ab dem Monat des Studienbeginns die Förderung gewährt wird. Allerdings nur, wenn auch der Antrag frühzeitig (spätestens im Monat des Studienbeginns) gestellt wurde.

Um die Frist zu wahren (also übergangsweise) kann auch erstmal ein formloser, schriftlicher Antrag gestellt werden, bis man dann im Folgenden alle weiteren notwenigen Formulare zusammen getragen hat.

In der Regel wird BAföG zunächst für 12 Monate bewilligt. Nach Ablauf des Bewilligungszeitraums müssen Sie dann einen Folgeantrag einreichen.


Rückzahlung

BAföG wird zur Hälfte als Zuschuss und zur Hälfte als zinsloses Darlehen gewährt. Zurückgezahlt werden muss nur der Darlehensanteil, also die Hälfte des BAföGs, welches Sie erhalten haben - maximal aber 10.010 €.

Die Rückzahlung beginnt in der Regel 5 Jahre nach dem Ende der BAföG-Förderungshöchstdauer (nicht nach dem Ende des Studiums!). Die Höhe der Rückzahlungsraten liegt bei maximal 130 € pro Monat, ist aber ggf. verhandelbar. Die Rückzahlung dauert maximal 20 Jahre.

Etwa 4 1/2 Jahre nach Ende der Förderungshöchstdauer erhalten Sie vom Bundesverwaltungsamt den Feststellungs- und Rückzahlungsbescheid zugesandt. Bitte beachten Sie: Sie sind verpflichtet, dem Bundesverwaltungsamt eine Anschriften- und/oder Namensänderung mitzuteilen.

Genaue Informationen zu den Rückzahlungsmodalitäten finden Sie auf den Internetseiten des Bundesverwaltungsamtes.

Da also die Hälfte des BAföGs in der Regel nicht zurückgezahlt werden muss, lohnt sich ein Antrag immer, selbst wenn nur eine geringe Förderung gewährt werden sollte.


BAföG-Höhe

Wie hoch allgemein die momentanen Bedarfssätze sind und auf welcher Grundlage die Höhe des jeweiligen BAföG-Anspruchs ermittelt wird, erfahren Sie im Bereich "Häufige Fragen" des AKAFÖ.

Mit dem 27. BAföG-Änderungsgesetz sind zum Wintersemester 2022/ 2023 Neuerungen in Bezug auf Freibeträge und Förderhöhe in Kraft getreten.


BAföG-Rechner

Für erste Anhaltspunkte dazu, was an BAföG-Leistungen für Sie möglich sein könnte, kann man einige Zahlen in einen "BAföG-Rechner" auf studis-online.de eingeben und sehen, in welche Richtung ungefähr sich die Ergebnisse bewegen. Sie sollten sich aber stets darüber bewusst sein, dass dieser "BAföG-Rechner" für den jeweiligen Einzelfall keine zuverlässigen Angaben auswirft.

Aber bitte beachten Sie: die Ergebnisse des BAfög-Rechner können lediglich grobe Anhaltspunkte liefern. Einen rechtssicheren Bescheid darüber, was Ihnen an BAföG zusteht, erhalten Sie allein vom BAföG-Amt!



Studienfinanzierungsberatung an der BO

Meine Kontaktdaten und alle Angaben zu meiner Erreichbarkeit finden Sie auf der Überblicksseite zur Studienfinanzierung.